Lese-Rechtschreibförderung

Der Umgang mit der – aus medizinischer Sicht sehr komplexen – Lese-Rechtschreib-schwäche (LRS) ist in den letzten Jahren verstärkt in den Fokus schulischer Arbeit gerückt. In ihrem Leitbild als Schule mit besonderem Augenmerk auf individueller Förderung versteht sich das LGD auch in diesem Bereich als verantwortlich gegenüber den betroffenen Kindern.

Ein Leben mit LRS ist für die Kinder oft schwierig, heißt aber gleichzeitig nicht, dass das Kind am Gymnasium nicht bestehen kann. Wir möchten im engen Dialog zwischen Kindern, Eltern, Lehrerinnen und Lehrern und Experten einen Beitrag zur Stärkung des Kindes leisten. Unsere Überzeugung ist es, so früh wie möglich anzusetzen. Daher führen wir ein Programm zum Umgang mit LRS in der gesamten Erprobungsstufe durch. Eckpunkte des Programms sind:

In der Erprobungsstufe

Jahrgangsstufe 5
  • Test aller Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 vor den Herbstferien mit Hilfe des „Diagnostischen Rechtschreibtests“ – somit werden Kinder mit LRS von uns erkannt und deren Fehlerschwerpunkte diagnostiziert
  • Gespräch mit den Eltern der betroffenen Schülerinnen und Schüler
  • Gewährung des Notenschutzes und (auf Antrag) eines Nach-teilsausgleichs
  • erste Fördermaßnahmen in einer Kleingruppe
Jahrgangsstufe 6
  • Weiterführung von Notenschutz und Nachteilsausgleich
  • enger Kontakt zwischen den Eltern der betroffenen Schülerinnen und Schüler und der Schule, um Fortschritte und Leistungsstand zu besprechen

In der Mittelstufe

Jahrgangsstufen 7 bis 9
  • Weiterführung von Notenschutz und Nachteilsausgleich
  • enger Kontakt zwischen den Eltern der betroffenen Schülerinnen und Schüler und der Schule, um Fortschritte und Leistungsstand zu besprechen